Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
|
| |
Häufige Fragen
Was ist VIELFALT TUT GUT?
Welche Projekte können gefördert werden?
Wer kann Förderung für ein Projekt beantragen?
Welche maximale Fördersumme kann für ein Projekt beantragt werden?
Wer entscheidet über die Anträge?
An wen muss ich meinen Antrag stellen? Wo bekomme ich Hilfe?
Was ist VIELFALT TUT GUT?
"VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" ist ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welches am 01.01.2007 gestartet wurde. Das Programm ist im präventiv-pädagogischen Bereich angesiedelt, dient der Bewusstseinsbildung und ist auf langfristige Wirkungseffekte ausgerichtet.
Welche Projekte können gefördert werden?
Ziel der Projekte sollte sein, das Wissen und politische Bewusstsein in der Bevölkerung im Hinblick auf das Thema Rechtextremismus zu schärfen sowie die Verständigung der unterschiedlichen Lebensformen und Kulturen zu fördern. Gefördert werden können damit vielfältige Angebote wie etwa Präventionsarbeit (z.B. Theaterstücke), schulbezogene Aktivitäten, Informationsveranstaltungen aber z.B. auch künstlerische Projekte.
Wer kann Förderung für ein Projekt beantragen?
Anträge können nur rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Gesellschaften des nichtstaatlichen Bereiches sein, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. So kann eine Schule oder eine Gemeinde selbst keinen Antrag stellen, wohl aber der (eingetragene) Förderverein der Schule, ein anerkannter Träger der Jugendhilfe oder ein Verein, der gemeinnützige Ziele verfolgt.
Welche maximale Fördersumme kann für ein Projekt beantragt werden?
Die maximale Förderung für ein Einzelprojekt liegt bei 20.000 EUR im Jahr.
Wer entscheidet über die Anträge?
Über die Verwendung der Mittel entscheidet in einem kontinuierlichen Verfahren der Begleitausschuss, dem neben Vertretern aus der Kreispolitik auch zivilgesellschaftliche Akteure, Vertreter aus der Jugendarbeit, der Kirche und Behörden aus dem Landkreis Forchheim angehören.
An wen muss ich meinen Antrag stellen? Wo bekomme ich Hilfe?
An die Lokale Koordinierungsstelle, die vom Landkreis Forchheim im Kreisjugendring Forchheim eingerichtet wurde. Hier werden auch Fragen zum Programm und zum Förderverfahren beantwortet. Ansprechpartnerin ist Ursula Albuschkat, Tel. 09191/7388-11.
|
|